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Allgemeine Geschäftsbedingungen ZERMOTECH Fertigungs GmbH

 

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Mit Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Ware gelten die Bedingungen als anerkannt.
  3. Anders lautende Bedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
  4. Nur durch unsere schriftliche Bestätigung werden abweichende Bedingungen des Bestellers wirksam.
  5. Sollte der Besteller mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden sein, so hat er unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
  6. Sollte es zu keinem Einvernehmen kommen, behalten wir uns vor, nach Fristsetzung vom Auftrag zurückzutreten. Aufgrund des Rücktritts können Ansprüche jeglicher Art gegen uns nicht geltend gemacht werden.
  7. Für Prozesse, Details und Abweichungen die in den von uns anerkannten Einkaufsbedingungen und Qualitätssicherungsvereinbarungen nicht bestimmt sind gelten die Regelungen unserer AGB.

2. Angebote

  1. Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend und bis zur Annahme für uns unverbindlich.
  2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildung, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Angaben über Verfahren, Verbrauch und Leistungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  3. Angebotsunterlagen, hier insbesondere Zeichnungen und Materialangaben unterliegen dem Urheberschutz und bleiben in unserem Eigentum.
  4. Über die Angebotsunterlagen darf ohne unser Wissen und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht verfügt werden.
  5. Wir verpflichten uns, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritter zugänglich zu machen.

3. Auftrag

  1. Verträge kommen nur aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
  2. Maßgeblich ist der von uns schriftlich bestätigte Inhalt und Umfang. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen. Spätere Abweichungen bedürfen für ihre Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

4. Preis

  1. Unsere Preise gelten für Lieferungen ab Werk exklusiv Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sollte die Frist zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung der Leistung mehr als drei Monate betragen und sollten sich in dieser Zeit unvorhersehbare Kostenerhöhungen ergeben, so sind wir berechtigt die Preise um die eingetretene Kostendifferenz zu erhöhen. Der Besteller wird unverzüglich über den Preisanstieg informiert. Falls eine Einigung über die angemessene Preisanpassung nicht erreicht werden kann, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung können in diesen Fällen vom Besteller nicht geltend gemacht werden.
  3. Wird der Preis in anderer Währung als Euro vereinbart, trägt der Besteller das Wechselkursrisiko.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, so zu zahlen, dass wir ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen über den Rechnungsbetrag verfügen können.
  2. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste Forderung zu verrechnen.
  3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Vorzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszins zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  4. Zahlungen durch Wechsel sind nur nach Vereinbarung mit uns zulässig, Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
  5. Gegenansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn wir die Forderungen akzeptiert haben oder wenn über diese rechtskräftig zugunsten des Bestellers entschieden worden ist.
  6. Zurückhaltungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.
  7. Bestehende Mängelrechte beeinträchtigen nicht die Fälligkeit unserer Forderung.
  8. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, alle fälligen und einrede freien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen.
  9. Sicherungshalber können wir auch die Herausgabe der gelieferten Leistungen fordern.
  10. Gutschriften für Warenrücknahmen können nur durch Warenbezug ausgeglichen werden.

6. Lieferung

  1. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
    Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  2. Sollte der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug sein, so kann sich die Lieferfrist um den Zeitraum in dem der Besteller in Verzug ist, verlängern.
    Alle übrigen Rechte, die aus dem Verzug des Bestellers abzuleiten sind, bleiben unbeschadet bestehen.
  3. Werden wir während der Lieferfrist oder in einem Zeitabschnitt, in dem wir uns bereits im Lieferverzug befinden, an der Lieferung durch Umstände gehindert, die wir nicht zu vertreten haben und die bei zumutbarer Sorgfaltspflicht nicht zu vermeiden war, so sind wir für die Dauer der Umstände von unseren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung entbunden.
  4. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dann entfällt unsere Leistungspflicht.
    Dies gilt insbesondere in den Fällen, wenn unsere Vorlieferanten wegen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihren Leistungen entbunden sind.
  5. Sollte die Lieferung nicht unmöglich werden, sind wir berechtigt, nach Beendigung der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist zu liefern.
    Der Besteller kann eine schriftliche Liefererklärung mit aktualisierten Lieferdaten von uns abfordern.
  6. Wird die Ware versendet, geht die Gefahr im Augenblick des Versendens auf den Empfänger über.
    Dieses gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
    Verluste und Transportschäden gehen zu Lasten des Bestellers.
    Werden Transportversicherungen gewünscht, so hat der Besteller auf seine Kosten die Versicherungsverträge abzuschließen.
  7. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. das Versenden aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
    Versandbereite Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Anzeige anzunehmen.
    Nimmt der Besteller innerhalb der Achttagefrist und einer weiteren gesetzlichen Nachfrist von acht Tagen die Ware nicht an oder verweigert er die Annahme, so können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten.
  8. Rücksendungen sind grundsätzlich ohne vorherige Vereinbarungen nicht vereinbart.

7. Gewährleistung

  1. Wir übernehmen die Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
  2. Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, beträgt unsere Gewährleistungsfrist 12 Monate.
    Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. mit dem Tag der Inbetriebnahme.
  3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand außerhalb unserer Werkstätten oder der von uns anerkannten Werkstätten, wenn auch nur teilweise repariert, abgeändert oder einfach nur demontiert wird.
  4. Ersatz für mittelbaren Schaden wird nicht gewährt.
  5. Wir übernehmen keine Gewähr für von uns nicht erprobte und genehmigte Gerätekombination, sowie für außerhalb unseres Werkes montierte Geräte, es sei denn, dass diese Montagen mit besonderer schriftlicher Einverständniserklärung oder unter Aufsicht eines von unserer Firma Bevollmächtigten durchgeführt wird.
  6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  7. Für eventuelle Schäden, die durch Naturereignisse, Einbruch, Diebstahl, Brände und andere unvorhergesehene Fälle oder höhere Gewalt am Eigentum des Käufers, das sich in den Werkstätten des Lieferwerks befindet, entstehen, übernehmen wir keine Haftpflicht.

8. Beanstandungen

  1. Der Grund für die Beanstandung muss bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden gewesen sein. Dies gilt auch bei besonderen und schriftlich übernommenen Garantien. Farbtonabweichungen sind keine Mängel.
  2. Erkennbare Mängel sind unverzüglich spätestens nach acht Tagen nach Entgegennahme, nicht sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich zu rügen.
  3. Sollte die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgen oder bezieht sich die Mängelrüge auf eine Zustandsänderung der Ware, die nach dem Gefahrenübergang eingetreten ist, schließen wir jede Art von Gewährleistung aus.
  4. Für Beanstandungen, die von uns anerkannt werden, leisten wir nach frachtfreier Rücklieferung der Beanstandeten Ware nach unserem Ermessen Nachbesserung, den Gegenwert der Ware oder kostenlosen Ersatz.
  5. Sollten wir kostenlosen Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert der Ware geliefert haben, so hat der Besteller nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.
  6. Verweigert der Besteller Nacharbeit oder die Ersatzlieferung, die den Mangel aufhebt, so erlischt sein Gewährleistungsanspruch ersatzlos

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Unsere Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.
    Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn unsere Forderungen vom Besteller vollständig getilgt sind.
  2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherheit für die Saldoforderung.
    Wird ohne vollständige Zahlung die von uns gelieferte Ware be- oder verarbeitet, so erfolgt dieses stets in Eigentums- oder Miteigentumsrecht am neuen Gegenstand. Entsprechendes gilt wenn die von uns gelieferte Ware mit Drittmaterialien vermischt oder verbunden wird.
    Außerdem hat der Besteller sich verpflichtet, das neue Produkt mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Besteller berechtigt, wenn er gleichzeitig sicherstellt, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe unserer Forderung an uns übergeht und der Besteller seinen Kunden schriftlich darauf hinweist, dass das Eigentum an der Vorbehaltsware erst nach vollständiger Bezahlung an uns auf ihn übergeht.
    Zeitlich wird die Forderungsabtretung begrenzt durch die vollständige Tilgung unserer Forderung.
    Der Besteller ist berechtigt seine Forderung einzuziehen, es sei denn, wir erheben Widerspruch.
    Die eingezogenen Beträge sind vom Besteller gesondert für uns zu separieren und unverzüglich an uns weiterzuleiten.
  3. Sollten unsere Gesamtforderungen gegenüber dem Besteller größer sein als die eingezogenen und an uns weitergeleiteten Beträge, dann tritt der Besteller zur weiteren Sicherung unserer Forderungen seine derzeitigen und zukünftigen Ansprüche gleichgültig aus welchem Rechtsgeschäft in Höhe unserer Forderungen schon jetzt an uns ab.
    Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Anfrage seine berechtigten Ansprüche zu benennen und wir sind berechtigt, diese in Höhe unserer Forderungen einzuziehen und zu verrechnen.
    Unser Anspruch richtet sich sowohl gegen den Besteller als auch gegen die dazugehörigen Firmen.
  4. Sollten Pfändungen ausgeführt oder andere Einwirkungen durch Dritte auf die Vorbehaltsware ausgeübt werden, so sind wir unverzüglich zu informieren.

10. Patente und Urheberrechte

  1. An Zeichnungen, Entwürfe, Beschreibungen, der gesamten Software und Gleichartigen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
  2. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen die Informationen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen jeder Art ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
  3. Auf unser Verlangen hin sind alle Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
  4. Für Schäden auf Grund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

11. Verträge mit Nichtkaufleuten

  1. Grundsätzlich gelten die vorstehenden Bedingungen.
  2. Abweichend davon gilt Folgendes. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen gelten innerhalb einer Dreimonatsfrist. Sollten sich Veränderungen von Steuern oder Zöllen und Wechselkursschwankungen u. a. ergeben, die sich unmittelbar auf das Rechtsgeschäft beziehen, so werden diese in voller Höhe im Preis berücksichtigt. Wird die Dreimonatsfrist zwischen der Auftragsbestätigung und der Auslieferung der Leistung überschritten, so werden die gültigen Preise am Tag der Auslieferung berechnet. Das jeweilige Rechtsgeschäft ist maßgeblich für eventuelle Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte. Der Besteller hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis in angemessener Höhe zu mindern, wenn eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos bleibt.
    Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.

12. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist D-21493 Schwarzenbek
  2. Für alle Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
  3. Der Kund ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt.

13. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein, so hat deren Unwirksamkeit auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
  2. Gemäß § 26 Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir ihre Daten soweit notwendig und zulässig speichern.
  3. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen sind gültig ab dem 01.Juli 2014.
    Alle vorhergehenden Fassungen sind von diesem Tag an ungültig.

Version: QMF01-2019001
Stand: 01.06.2019

ZERMOTECH GmbH, Söllerstraße 19–21, 21481 Lauenburg